Testament, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, sind alles Dinge, die man ggf. erstellen müsste, aber (noch) nicht angeht.

Dabei steht die Hoffnung und der Glaube, man wird diese Dokumente so schnell noch nicht benötigen, immer im Vordergrund. Natürlich sind dies auch Themen, die man, da sie die eigene Sterblichkeit und Gesundheit betreffen, nur sehr ungerne in Angriff nimmt.

Leider zeigt uns unsere anwaltliche Erfahrung, dass es oft gut gewesen wäre, dies besser früher, als später anzugehen, um so dann später Streitigkeiten der Hinterbliebenen oder Betroffenen zu vermeiden. Auch kann man dann sicher sich, dass für den Fall, dass man seinen Willen aufgrund Krankheit oder Tod nicht mehr äußern kann, dass geschieht, was man sich gewünscht hat. Die in diesen Dokumenten enthalten Erklärungen können auch jederzeit vom Verfasser wieder geändert werden, so dass es eigentlich keinen Grund dafür gibt, nicht jetzt, auf der Basis der heutigen Einschätzung, entsprechende Dokumente zu erstellen.

In einem Testament regeln Sie insbesondere, wie und in welchem Umfang Ihr Vermögen nach Ihrem Ableben an eine oder mehrere Personen Ihrer Wahl übergeht.

In einer Patientenverfügung können Sie vorsorglich festlegen, dass bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind, falls sie nicht mehr selbst entscheiden können. Damit wird sichergestellt, dass Ihr sog. Patientenwille umgesetzt wird, auch wenn er in der aktuellen Situation von Ihnen nicht mehr geäußert werden kann.

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie, z.B. wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, über Ihre eigenen Angelegenheiten selbst zu entscheiden, einer anderen Person das Recht einräumen, in Ihrem Namen stellvertretend zu handeln, wobei sich die Vorsorgevollmacht auf die Wahrnehmung bestimmter einzelner oder aber auch aller Angelegenheiten beziehen kann. Damit können Sie die Bestellung eines gesetzliche Betreuers durch das Betreuungsgericht vermeiden.

In einer Betreuungsverfügung können Sie schon im Voraus festlegen, wen das Gericht als rechtlichen Betreuer bestellen soll, wobei das Gericht an diese Wahl gebunden ist, wenn dies Ihrem Wohl nicht zuwiderläuft. Genauso kann bestimmt werden, wer auf keinen Fall als Betreuer oder Betreuerin in Frage kommt. Auch können Inhalte der Betreuung festgelegt werden.

Ihre Rechtsanwälte im Europahaus beraten und unterstützen Sie gerne bei der Erstellung dieser wichtigen Dokumente.