Versicherungsrecht

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Das Versicherungsrecht regelt die Beziehung der Versicherung zum Versicherten, gleich ob es sich bei dem Versicherten um eine Privatperson oder ein Unternehmen handelt.

Dabei werden folgende Gebiete innerhalb des Versicherungsrecht unterschieden:

  • Transport- und Speditionsversicherungsrecht
  • Sachversicherungsrecht (insbesondere das Recht der Fahrzeug-, Gebäude-, Hausrat-, Reisegepäck-, Feuer-, Einbruchdiebstahl- und Bauwesenversicherung)
  • Recht der privaten Personenversicherung (insbesondere das Recht der Lebens-,Kranken-, Reiserücktritts-, Unfall-und Berufsunfähigkeitsversicherung)
  • Haftpflichtversicherungsrecht (insbesondere das Recht der Pflichtversicherung, privaten Haftpflicht-, betrieblichen Haftpflicht-, Haftpflichtversicherung der freien Berufe, Umwelt- und Produkthaftpflicht, Bauwesenversicherung)
  • Rechtsschutzversicherungsrecht
  • Vertrauensschaden- und Kreditversicherungsrecht

Im Schadenfall ist oftmals die Eintrittspflicht der Versicherung als solche, als auch der Umfang der Eintrittspflicht streitig. Ohne kundigen Rechtsrat ist die Fülle der Vorschriften und der Rechtsprechung häufig undurchschaubar.

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