Zivilrecht

^

Das allgemeine Zivilrecht umfasst eine große Bandbreite zu Themenstellungen und grenzt sich zum öffentlichen Recht und Strafrecht ab, wie das alte Kindergeld: „Fuchs du hast die Gans gestohlen, gib sie wieder her“ verdeutlicht.

Der erste Titel: „Fuchs du hast die Gans gestohlen“ ist Strafrecht, das Herausverlangen „gib sie wieder her“ ist Zivilrecht. Zum Zivilrecht gehören das Kaufrecht, das Mietrecht, Werkvertragsrecht, Maklerrecht sowie das Grundstücksrecht mit seinen Regelungen über Grundschulden, Hypotheken und anderen Dienstbarkeiten