Verkehrsrecht
Strafrecht – Bußgeldverfahren – Verwaltungsverfahren – Verkehrsunfallregelungen
Ein Anwalt für Verkehrsrecht vertritt Ihre Rechte nach einem Verkehrsunfall und unterstützt Sie außerdem im Falle eines Bußgeldverfahrens, Verwaltungsverfahrens oder einer strafrechtlichen Verfolgung.
Profitieren Sie von den Vorteilen einer Unterstützung durch Ihren Anwalt für Verkehrsrecht:
- Wahrnehmung Ihrer Interessen nach einem Unfall
- Hilfe bei Bußgeldverfahren
- Rechtliche Vertretung in Strafverfahren
- Juristischer Beistand bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen
- Jahrelange Erfahrung und beste Expertise
- Schnelle Terminvergabe, im Notfall 24-Stunden Service
Mit dem Bereich des Straßenverkehrsrechts kommt fast jeder Mensch unmittelbar täglich in Berührung. Das Straßenverkehrsrecht umfasst eine breite Palette unterschiedlicher Vorschriften aus dem Bereich des Strafrechts, des Ordnungswidrigkeitenrechts (Bußgeldverfahren) und des Verwaltungsrechts. Die Rechtsfolgen, die sich aus Übertretungen der Rechtsvorschriften ergeben, haben oftmals besonders weitreichende Folgen für das alltägliche Leben. Darüber hinaus sind auch die zivilrechtlichen Streitigkeiten über Schadenersatz etc. nach Unfällen ein wichtiger Bereich, für den ein Anwalt für Verkehrsrecht zuständig ist.
In unserer Kanzlei sind die Experten Alexander Fleck und Hanns K. Larcher Ihre kompetenten Ansprechpartner für alle Rechtsstreitigkeiten im Bereich des Verkehrsrechts.
Fachanwalt für Verkehrsrecht: Erfolg durch Spezialisierung
Das zivilrechtliche Recht durchzusetzen, um Schadenersatzforderungen zu realisieren, wie auch unberechtigte Forderungen abwehren zu können, erfordert optimale Kenntnisse der verschiedenen gesetzlichen Bestimmungen und der fast unübersichtlichen gerichtlichen Rechtsprechung.
Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht ist Experte für:
- Schadensberechnung
- Einforderung des Leistungsausfalls
- Sicherung von Folgeschäden (z. B. Schmerzensgeld, Arbeitsunfähigkeit)
- Bußgeldverfahren
- Strafrechtsverfahren (z. B. Fahrerflucht, alkoholisiertes Fahren)
Schmerzensgeld nach einem Autounfall
Wenn ein Verkehrsunfall nicht nur Sach-, sondern außerdem Personenschäden verursacht, stellt sich die Frage nach der berechtigten Einforderung von Schmerzensgeld. Ihr Anwalt für Verkehrsrecht berät Sie dahingehend, ob Ihnen Schmerzensgeld zusteht und wie Sie dieses nach einem Autounfall einfordern können. Er übernimmt die Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung und dem Unfallverursacher. Darüber hinaus bemüht sich Ihr Anwalt für Verkehrsrecht, das Schmerzensgeld zunächst außergerichtlich einzufordern. Wenn es sein muss, wird der Anwalt Ihre Interessen jedoch auch vor Gericht vertreten.
Auffahrunfall: Wen trifft die Schuld?
Nicht immer trifft automatisch den Auffahrenden die Schuld am Unfall. Hat der Vorausfahrende entweder fahrlässig oder sogar vorsätzlich gegen die Verkehrsregeln verstoßen, machte er sich damit schuldig. Eine unvermittelte Vollbremsung ist beispielsweise ein Grund, weshalb dem Vorausfahrenden die Schuld am Unfall angelastet wird. Leider sind die Unfallumstände in der Realität meist kompliziert und schwer rekonstruierbar. Aus diesem Grund sollten Sie einen fachlich versierten Anwalt für Verkehrsrecht, der über die Fachkenntnisse und Erfahrung auf diesem Gebiet verfügt, mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen.
Unsere beiden Experten für Verkehrsrecht Alexander Fleck und Hanns K. Larcher sind darüber hinaus die passenden Ansprechpartner, wenn Sie Unterstützung in folgenden Bereichen benötigen: Arzthaftungsrecht, Kirchenrecht, Medizinrecht, Opferrecht-Nebenklage, Strafrecht, Versicherungsrecht.
Wenn Sie in einem anderen Rechtsgebiet juristischen Beistand benötigen, stehen Ihnen in unserer Kanzlei in Mannheim vier weitere Rechtsanwälte zur Verfügung, die ein breites Spektrum abdecken.