Zivilrecht

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Das allgemeine Zivilrecht umfasst eine große Bandbreite zu Themenstellungen und grenzt sich zum öffentlichen Recht und Strafrecht ab, wie das alte Kindergeld: „Fuchs du hast die Gans gestohlen, gib sie wieder her“ verdeutlicht.

Der erste Titel: „Fuchs du hast die Gans gestohlen“ ist Strafrecht, das Herausverlangen „gib sie wieder her“ ist Zivilrecht. Zum Zivilrecht gehören das Kaufrecht, das Mietrecht, Werkvertragsrecht, Maklerrecht sowie das Grundstücksrecht mit seinen Regelungen über Grundschulden, Hypotheken und anderen Dienstbarkeiten

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Das Zivilrecht, auch als Privatrecht bezeichnet, regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen sowie zwischen Privatpersonen und juristischen Personen. Es umfasst verschiedene Bereiche, die unter anderem folgende Rechtsgebiete beinhalten:

  1. Allgemeines Vertragsrecht: Regelt die Grundlagen und Bedingungen für Verträge sowie deren Durchsetzung und Folgen bei Nichteinhaltung.
  1. Deliktsrecht: Behandelt unerlaubte Handlungen, also Haftungsfragen bei Schäden, die durch das Verhalten eines Dritten verursacht wurden.
  1. Sachenrecht: Regelt die Rechte an Sachen, insbesondere das Eigentum und die Besitzverhältnisse.
  1. Familienrecht: Umfasst Rechtsfragen in Bezug auf Ehe, Scheidung, Kindesunterhalt, Sorgerecht und andere familiäre Angelegenheiten.
  1. Erbrecht: Regelt die Verteilung des Vermögens einer verstorbenen Person und die damit verbundenen Rechte und Pflichten der Erben.
  1. Gesellschaftsrecht: Behandelt die Gründung, Organisation und Rechte von Gesellschaften und anderen Unternehmensformen.
  1. Wettbewerbsrecht: Regelt den fairen Wettbewerb zwischen Unternehmen und schützt Verbraucher vor unlauteren Geschäftspraktiken.
  1. Schuldrecht: Umfasst Regelungen über Schuldverhältnisse, wie beispielsweise Kreditverträge, Darlehen und Zahlungsansprüche.
  1. Mietrecht: Behandelt die Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern im Rahmen von Mietverhältnissen.
  1. Baurecht: Regelt die rechtlichen Aspekte des Bauens, einschließlich Verträgen und Haftungen im Bauwesen.

Diese Bereiche sind nicht abschließend, und die genaue Auslegung sowie die spezifischen Regelungen können je nach Rechtsordnung variieren. In Deutschland ist das Zivilrecht überwiegend im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) kodifiziert.