Arzthaftungsrecht

Bei möglichen Behandlungsfehlern greift das Arzthaftungsrecht und sichert den Patienten Schadensersatzansprüche, die Ihr Anwalt für Arzthaftungsrecht außergerichtlich oder im Prozess durchsetzt.

^

Nutzen Sie die kompetente Unterstützung eines Anwalts für Arzthaftungsrecht:

  • Ausgezeichnete Expertise auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechts
  • Langjährige Erfahrung
  • Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung
  • Außergerichtliche Interessensvertretung
  • Prozessbegleitung
  • Flexible Terminvergabe

Das Arzthaftungsrecht beschäftigt sich mit möglichen Behandlungsfehlern von Ärzten und den damit verbundenen Schadensersatzansprüchen, insbesondere Schmerzensgeld. Die Gerichte haben zwischenzeitlich bei der Frage der Beweislastumkehr eine umfangreiche Rechtsprechung entwickelt, die für eine Privatperson kaum überschaubar ist. Deswegen sollten Sie einen Anwalt für Arzthaftungsrecht als kompetenten Experten mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen. In unserer renommierten Anwaltskanzlei sind die Rechtsanwälte Claudius Kranz und Alexander Fleck auf das Rechtsgebiet des Arzthaftungsrechts spezialisiert.

Sie benötigen einen Anwalt für ein anderes juristisches Problem? In unserer Kanzlei stehen Ihnen vier weitere Rechtsanwälte zur Verfügung, die ein breites Spektrum von Rechtsgebieten abdecken.

^

Schmerzensgeld nach OP

Rechtsansprüche gegenüber Ärzten sind immer dann begründet, wenn diesen ein Fehler nachgewiesen werden kann.

Man unterscheidet drei Arten von Fehlern, die im Rahmen des Behandlungsvertrags zwischen Arzt und Patient auftreten können:

  • Behandlungsfehler
  • Aufklärungsfehler
  • Dokumentationsfehler

Wenn eine Operation nicht den gewünschten Erfolg gebracht hat, kann dies verschiedene Gründe haben. Ihr Anwalt für Arzthaftungsrecht wird versuchen nachzuweisen, dass fehlerhaftes Verhalten von Seiten des Arztes zu den Problemen geführt hat und in diesem Fall Schmerzensgeld nach der OP einfordern. Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt vom entstandenen Schaden ab. Ist eine außergerichtliche Einigung nicht möglich, erfolgt die Einforderung des Schmerzensgeldes durch einen Gerichtsprozess.

^

Anwalt bei einem Behandlungsfehler einschalten

Eine ärztliche Behandlung muss entsprechend den anerkannten Standards durchgeführt werden. Verletzt ein Arzt diese medizinischen Standards spricht man von einem Behandlungsfehler, der an verschiedenen Stationen der Behandlung auftreten kann:

  • Diagnosefehler
  • Fehlerhafte Therapie
  • Fehler bei der Erhebung der Befunde
  • Allgemeine Qualitätsmängel

Es ist Aufgabe des Anwalts für Arzthaftungsrecht, einen Behandlungsfehler nachzuweisen und dann eine Strategie zu entwickeln, um seinem Mandanten zum Recht auf Schadensersatz zu verhelfen. Dabei geht es darum, dem Arzt nachzuweisen, dass er die gültigen medizinischen Standards verletzt hat, also nicht die diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen ergriffen hat, die nötig gewesen wären.

^

Schadensersatz für Behandlungsfehler einfordern

Die Höhe des Schadensersatzes für Behandlungsfehler hängt davon ab, ob es sich um einen einfachen oder groben Fehler handelt. Handelt es sich um einen groben Behandlungsfehler kehrt sich die Beweislast zu Gunsten des Patienten um. Einfache Behandlungsfehler muss der Patient nachweisen. Bei groben Fehlern muss der Arzt seine Unschuld beweisen. Um den Behandlungsfehler zu klassifizieren, benötigt man umfassende Kenntnisse im Bereich des Arzthaftungsrechts. Deshalb sollten Sie einen Anwalt für Arzthaftungsrecht mandatieren, wenn Sie Schadensersatz nach einem Behandlungsfehler einfordern möchten. Viele Patienten scheuen sich davor, gegen einen Arzt vorzugehen, weil Sie sich keinerlei Chancen ausrechnen. Durch die Umkehrung der Beweislast bei groben Behandlungsfehlern hat der Gesetzgeber jedoch die Rechte der Patienten gestärkt, sodass die Erfolgsaussichten erheblich besser sind.

Unsere Anwälte für Arzthaftungsrecht sind außerdem die richtigen Ansprechpartner für juristische Probleme in folgenden Bereichen:

  • Kirchenrecht
  • Medizinrecht
  • Opferrecht-Nebenklage
  • Strafrecht
  • Versicherungsrecht sowie
  • Straßenverkehrsrecht.