Datenschutz

Mit der Einführung der neuen Datenschutzgrundverordnung durch die Europäische Union, die zum 25.05.2018 wirksam wird, stehen viele Unternehmen vor großen Herausforderungen, da der Datenschutz in der Vergangenheit häufig als etwa stiefmütterlich behandelt worden ist, insbesondere bei Unternehmen, die gerade nicht schwerpunktmäßig personenbezogene Daten bearbeitet haben oder dies nicht als ihre Kernaufgabe angesehen haben.

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Auch Unternehmen, die lediglich Mitarbeiter und Kundendaten von gewerblichen Kunden speichern, müssen ihr Datenschutzniveau den aktuellen gesetzlichen Regelungen anpassen und benötigen häufig einen Datenschutzbeauftragten.

Unsere Kanzlei bietet bei der Implementierung eines Datenschutzsystems umfassende juristische Beratung bis hin zur konkreten Umsetzung.

Auch die Schulung und Weiterqualifikation von Mitarbeitern oder Datenschutzbeauftragten, die nach bisherigem Datenschutzrecht geschult waren, bieten wir an, da Rechtsanwalt Claudius Kranz auch zertifizierter Datenschutzbeauftragter ist und in einem internationalen mittelständischen Unternehmen als Datenschutzbeauftragter fungiert.