Kirchenrecht

Das Kirchenrecht beschäftigt sich im Gegensatz zum Staatskirchenrecht mit dem Eigenrecht der jeweiligen Glaubensgemeinschaft, also mit dem Recht, das sich die Kirche selbst gibt.

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Besondere Bedeutung kommt dem Kirchenrecht im Arbeitsrecht zu, da es sich bei den Kirchen um Tendenzbetriebe i.S.d. § 118 V BetrVG handelt und hierdurch abweichende Kündigungsmodalitäten bestehen können. Ebenso gelten abweichende Zuständigkeiten für Fragen der Mitarbeitervertretung.

Im Katholischen Kirchenrecht sind auch Fragen zur Nichtigkeit von Eheschließungen im Hinblick auf Wiederverheitratung, Kündigung und Exkommunikation von besonderer Bedeutung.

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