Opferrecht - Nebenklage

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Sollten Sie durch eine strafrechtlich relevante Gewalttat selbst geschädigt worden sein, d.h. Sie sind Opfer einer Straftat (z.B. vorsätzlich körperlich verletzt, Opfer einer Vergewaltigung) so haben Sie nach dem Willen des Gesetzgebers unter bestimmten Voraussetzungen verschiedene Mittwirkungs- und Einflussmöglichkeiten, um Ihre rechtlichen Interessen selbst zusätzlich wahrnehmen zu können.

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Diese Rechte sind vergleichbar mit den Rechten der Staatsanwaltschaft, indem Sie als Nebenkläger selbst Anträge bezüglich der Verbesserung der strafrechtlichen Beweissituation zu Ihren Gunsten stellen können.

Gerade die Wahrnehmung solcher Rechte als Opfer dienen auch einer leichteren Bewältigung und Verarbeitung psychischer Beeinträchtigungen.

So können Sie Strafverfahren als Opfer unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen als Nebenkläger/in beitreten und zivilrechtliche Forderungen (z.B. Schmerzensgeld) im Strafverfahren im Rahmen des Adhäsionsverfahren schneller geltend zu machen.

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